Ihre Anlaufstelle: Die Durchsetzungsstelle

Zur digitalen Barrierefreiheit ist bei der Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen die Durchsetzungsstelle angegliedert.
Haben Sie festgestellt, dass eine Internetseite einer öffentlichen Stelle in Rheinland-Pfalz nicht barrierefrei ist, können Sie sich, an die Durchsetzungsstelle wenden. Hier ist die E-Mail-Adresse: durchsetzungsstelle@mastd.rlp.de
Die Durchsetzungsstelle hat im Einzelfall die Einhaltung der Regelungen zu prüfen, die aufgrund
• Artikel 4 (Anforderungen an den barrierefreien Zugang von Websites und mobilen Anwendungen),
• Artikel 5 (Bewertung von unverhältnismäßiger Belastung)
• und Artikel 7 Absatz 1 (Zusätzliche Maßnahmen – Erklärung zur Barrierefreiheit)
der Richtlinie (EU) 2016/2102 erlassen worden sind. Dabei geht es um die Barrierefreiheit von Internetseiten der öffentlichen Stellen von Land und Kommunen in Rheinland-Pfalz. Die regelmäßige Prüfung für die Einhaltung der Vorschriften der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP) und der EU-Richtlinie 2016/2102 ist beim Landesamt für Steuern - Zentrale Datenverarbeitung der Finanzverwaltung (ZDFin) angesiedelt. Diese prüft von Amts wegen als Überwachungsstelle nach Artikel 8 der EU-Richtlinie 2016/2102.

Die Durchsetzungsstelle prüft die Einhaltung der digitalen Barrierefreiheit im Sinne der obigen Vorschriften auf Antrag oder auf Grund einer entsprechenden Mitteilung. Werden Mängel bei dem Auftritt festgestellt, fordert die Durchsetzungsstelle die öffentliche Stelle auf, diese Mängel zu beseitigen. Kommt die öffentliche Stelle dieser Aufforderung nicht nach, besteht die Möglichkeit einer Verbandsklage durch die anerkannten Verbände im Sinne des Landesgesetzes zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (§ 13 Landesinklusionsgesetz).
 

Ihre Ansprechpartnerin

Franciscah Kosgey
Fon: 06131 / 16-2062
Fax: 06131 / 16 17 20 62
E-Mail: franciscah.kosgey@mastd.rlp.de