Aufgaben der Landesbeauftragten
Die Landesbeauftragte vertritt ich die Interessen der Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz und setzt sich für ihre gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung ein. Sie begleitet die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des Landesinklusionsgesetzes und achtet darauf, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen in politischen und gesellschaftlichen Entscheidungen berücksichtigt werden.
Dabei nimmt sie Hinweise und Anliegen auf, macht auf Benachteiligungen und Barrieren aufmerksam und wirkt darauf hin, dass notwendige Veränderungen umgesetzt werden. Ein besonderer Schwerpunkt ihrer Arbeit ist die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen selbst. Gemeinsam mit dem Landesteilhabebeirat, den Selbstvertretungen, kommunalen Beauftragten und weiteren Partnerinnen und Partnern bringt sie Perspektiven zusammen, stößt Veränderungen an und bringt Inklusion in Rheinland-Pfalz weiter voran.
Ihr Ziel ist, dass aus Rechten gelebte Teilhabe wird.
TEXT IN LEICHTER SPRACHE FOLGT.