Aufgaben der Landesbeauftragten

Als Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen habe ich folgende Aufgaben: Für Menschen mit Behinderungen setze ich mich ein, wenn sie benachteiligt werden. Gerne können Sie Kontakt zu mir aufnehmen. Dann unterstütze ich Sie dabei, gemeinsam mit Behörden des Landes und der Kommune und mit anderen Stellen eine Lösung für Ihr Problem zu finden. Das Team in meinem Büro als Landesbeauftragte sowie die Fachabteilung Soziales hier im Ministerium helfen mir dabei.

Eine weitere wichtige Aufgabe ist, dafür zu sorgen, dass die Gesetze für Menschen mit Behinderungen eingehalten werden. Dabei achte ich besonders auf die Belange von besonders verletzlichen Gruppen. Mir ist auch wichtig, dass Menschen mit unsichtbaren Behinderungen genauso gut vertreten werden, wie Menschen mit sichtbaren Behinderungen. Der Schutz vor Gewalt besonders von Frauen mit Behinderungen liegen mir am Herzen. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht benachteiligt werden und Barrieren in unserer Gesellschaft sollen abgebaut werden. Das ist mein Anliegen.

Besonders wichtig ist mir dabei die Zusammenarbeit mit den Menschen mit Behinderungen selbst und ihren Interessenvertretungen. Der Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen unterstützt mich in der Arbeit. Die Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung sind wichtige Partner für meine Arbeit. Dazu gehören zum Beispiel die kommunalen Behindertenbeiräte und –beauftragte, die Werkstatträte und die Bewohnerinnen- und Bewohnerbeiräte der Wohneinrichtungen. Meine Arbeit wird von dem Leitsatz der internationalen Behindertenbewegung „Nichts über uns – ohne uns“ getragen. Der Leitsatz bringt die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen als Expertinnen und Experten in eigenen Angelegenheiten zum Ausdruck.