Artikel 27 der UN Behindertenrechtskonvention regelt das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit
Ich setze mich dafür ein, dass mehr Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten. Das Budget für Arbeit ist eines der Instrumente dafür. Dieses wurde in Rheinland-Pfalz entwickelt
Die UN-Menschenrechtskonvention vom 10.12.1948 fordert: "Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit."
In Artikel 27 der UN-BRK erkennen die Vertragsstaaten das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit an. Dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit in einem offenen, inklusiven Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld zu verdienen.
Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Bedürfnisse und die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen auch. Insofern hat die UN-Behindertenrechtskonvention, die seit dem 26.03.2009 in der Bundesrepublik Deutschland verbindlich ist, die Forderungen nach einem offenen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld mit der Möglichkeit der freien Berufswahl das Menschenrecht auf Arbeit konkretisiert. Um eine gleichberechtigte Teilhabe zu gewährleisten besteht aktuell die Herausforderung, Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren.
Das Budget für Arbeit ist für Menschen mit Behinderung eine echte Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Denn hier können sie durch ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. Dabei erhalten sie Hilfe und Unterstützung am Arbeitsplatz solange sie diese benötigen. Das Anrecht ist geknüpft an die Werkstattfähigkeit und besteht unabhängig davon, ob tatsächlich eine Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen erfolgt oder erfolgt ist. Der Arbeitgeber profitiert von einem Lohnkostenzuschuss von bis zu 75%, während die Budgetnehmerin oder der Budgetnehmer ein tarifliches Gehalt bezieht. Auch eine Teilzeitbeschäftigung ist möglich. In Rheinland-Pfalz wurden bereits über 500 Arbeitsplätze im Rahmen des Budgets für Arbeit geschaffen.