Digitale Angebote - Barrierefreie Websites und mobile Anwendungen
Digitale Angebote bestimmen zunehmend unser Leben. Auch in der digitalen Welt müssen Barrieren vermieden werden, die Menschen mit Behinderungen ausschließen. Deshalb haben besonders Land und Kommunen die Verantwortung, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.
Öffentliche Stellen des Landes und der Kommunen (das sind Behörden einschließlich der Gerichte des Landes sowie die Behörden der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts) haben ihre Internet- und Intranet-Seiten sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Programmoberflächen barrierefrei zu gestalten. Hier gelten die Standards der BITV des Bundes und die Umsetzungsfristen der EU-Richtlinie 2016/2102. Rechtliche Grundlagen in Rheinland-Pfalz sind im Landesgesetz zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (§ 10 Landesinklusionsgesetz) und in der Barrierefrei-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz geregelt.
https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BJNR184300011.html
Für Menschen mit Behinderungen sind barrierefreie digitale Angebote Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe an Kommunikation und Information im digitalen Zeitalter. Für blinde und sehbehinderte Menschen bedeutet das zum Beispiel, dass die Inhalte von Webseiten per Screenreader oder VoiceOver vorgelesen werden können. Fotos und Grafiken müssen beschrieben sein, Kontraste und Schriftgrößen können geändert werden. Für gehörlose Menschen ist die deutsche Schriftsprache eine Fremdsprache, deshalb sind Informationen in Gebärdensprachvideos wichtig. Menschen mit Lernschwierigkeiten (so genannte geistige Behinderung) brauchen Texte in leichter Sprache. Für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen ist die vollständige Bedienung per Tastatur anstelle der Maus von großer Bedeutung, ebenso wiederum für blinde Menschen.
Eine gut durchdachte, handwerklich gut umgesetzte Website* oder App ist eine wichtige Voraussetzung zur Barrierefreiheit. Und barrierefreie digitale Angebote sind für alle Nutzerinnen und Nutzer ein Vorteil.
Wesentliche Grundlagen für die Gestaltung barrierefreier digitale Angebote sind die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines). Auf die WCAG beziehen sich europäische und nationale Regelungen wie die EU-Richtlinie 2016/2102 und die Gleichstellungsgesetze sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnungen des Bundes und des Landes.
* Eine Website besteht aus mehreren Webseiten, Dokumenten und anderen Ressourcen, die miteinander verbunden sind.
Fotos, Grafiken und andere Nicht-Text-Inhalte
Viele Websites benutzen Fotos, Grafiken oder andere Nicht-Text-Inhalte.
In einem Artikel zur Energiewende könnten z. B. folgende Nicht-Text-Inhalte verwendet werden:
• Ein Detailfoto einer Windkraftanlage wird zur Illustration der Energiewende verwendet.
• In einer Grafik wird die Entwicklung der produzierten Windenergie der vergangenen 10 Jahre veranschaulicht.
• Neben einem Telefon-Symbol wird die Telefonnummer des Autors angezeigt.
• Ein Bild der Sonne verlinkt einen weiterführenden Artikel zu unterschiedlichen Arten regenerativer Energien.
Ein Mensch ohne Sehvermögen kann diese Nicht-Text-Inhalte nicht sehen. Er lässt sich die Seite z. B. vorlesen. Die Nicht-Text-Inhalte lassen sich nicht unmittelbar vorlesen, es sind ja gerade keine Texte.
Um einem Menschen ohne Sehvermögen dieselben Informationen zu übermitteln wie einem sehenden Menschen, müssen die Nicht-Text-Inhalte beschrieben werden. Dabei können unwesentliche, dekorative Inhalte ausgelassen werden.
Im Beispiel könnte dies wie folgt geschehen:
• Das Detailfoto der Windkraftanlage dient vielleicht nur als optischer Anreiz. Es werden keine weiteren Informationen transportiert. Es muss daher nicht beschrieben werden.
• Die Grafik mit der Entwicklung könnte z. B. im Text der Seite vollständig erläutert sein. Damit enthielte die Grafik keine ergänzenden Informationen mehr. Eine Beschreibung könnte sich beschränken auf „Grafik der produzierten Windenergie der vergangenen zehn Jahre.“
Sollten ergänzende Informationen in der Grafik enthalten sein, müssten diese in den Alternativtext aufgenommen oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. In unserem Beispiel also, wie genau die Entwicklung der vergangenen zehn Jahre gewesen ist.
• Das Telefonsymbol wird mit „Telefonnummer“ beschrieben. Vielleicht kann die Beschreibung des Symbols auch weggelassen werden, wenn die auf das Symbol folgende Telefonnummer für Menschen ohne Sehvermögen eindeutig als Telefonnummer beschrieben wird, z. B. „Telefon 0261…“. Dazu gibt es spezielle Techniken.
• Das Bild der Sonne muss so auf der Seite eingebaut oder beschrieben sein, dass auch einem Menschen ohne Sehvermögen klar ist, wohin er nach einem Klick gelangt.
Mit unterschiedlichen Techniken können Fotos, Grafiken und andere Nicht-Text-Inhalte auch für Menschen ohne Sehvermögen zugänglich werden. Die Website wird insoweit barrierefrei.
Formulare
Formulare werden auf vielen Websites benutzt, um Daten vom Benutzer abzufragen, z. B. seine Anschrift und Zahlungsinformationen. Nachfolgend exemplarisch einige Probleme, die auftreten können.
Ein Mensch mit eingeschränkter Kraft hat vielleicht Probleme, die Maus zu bedienen. Damit er das Formular trotzdem ausfüllen kann, muss es geeignet gestaltet sein. Dazu gehört, dass es vollständig per Tastatur bedienbar ist.
Ein Mensch ohne Sehvermögen muss sich das Formular vorlesen lassen. Dazu ist es wichtig, dass die Felder so beschriftet werden, dass die Vorlesesoftware die Beschriftung der Felder zuordnen kann.
Ein Mensch mit Sehbehinderung kann vielleicht das Formular ausfüllen. Allerdings könnte eine Angabe falsch sein oder fehlen. Die auftretende Fehlermeldung muss dann klar erkennbar sein, der Kontrast muss ausreichend hoch sein.
Eine barrierefreie Website weist diese und andere Probleme nicht auf. Formulare sind dann für alle Menschen gut zu bedienen.