Artikel 19 der UN Behindertenrechtskonvention regelt das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf selbstbestimmte und unabhängige Lebensführung

Ich setze mich für das Leben in einer inklusiven Gesellschaft ein

Menschen mit Behinderungen sollen wie alle anderen Menschen auch, selbst entscheiden, wo und wie sie alleine oder mit anderen in einem inklusiven Lebensumfeld zusammenleben wollen. Wichtig ist, dass sie dazu die notwendige Unterstützung erhalten. Der Wunsch nach einem Leben in einer selbstbestimmten Form mit der Möglichkeit zum heterogenen gesellschaftlichen Austausch steht im Gegensatz zu den noch überwiegend vorhandenen Wohnheimangeboten, die häufig auf homogenen Strukturen basieren und der gesellschaftlichen Vielfalt sowie einer Entscheidung auf Privatheit oder Gesellschaft nur eingeschränkt Raum lassen. Der Auf- und Ausbau von inklusiven Wohnangeboten und die Entwicklung weiterer ambulanter Assistenzleistungen soll Menschen mit Behinderungen das Wunsch- und Wahlrecht auf ein eigenständiges und unabhängiges Leben gewährleisten.