Barrierefreies Rheinland-Pfalz
Die Umsetzung von umfassender Barrierefreiheit ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. 2003 hat Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland ein eigenes Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen (LGGBehM) in Folge des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes von 2002 verabschiedet. Damit konnten wir ein wichtiges Zeichen für die Verwirklichung von Bürgerrechten Menschen mit Behinderungen setzen. Im Dezember 2020 wurde dieses Gesetz in das Landesinklusionsgesetz überführt.
Weiterführende Links
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit gibt auf ihren Webseiten weitere ausführliche Informationen zu technischen und rechtlichen Bestimmungen zum Thema Barrierefreiheit.
Was ist Barrierefreiheit
Barrierefreiheit wird im rheinland-pfälzischem Landesinklusionsgesetz sehr umfassend definiert. Hier heißt es:
„Barrierefrei sind
•bauliche und sonstige Anlagen,
•Verkehrsmittel,
•technische Gebrauchsgegenstände,
•Systeme der Informationsverarbeitung,
•akustische und visuelle Informationsquellen und
•Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche,
wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.“
Damit wird deutlich, dass Barrierefreiheit weitaus mehr als eine Rampe für einen Rollstuhl ist. Barrierefreiheit wird uns allen zugutekommen. Sei es,
•wenn wir mit einem Kinderwagen unterwegs sind, und die Berollbarkeit von Gebäuden zu schätzen wissen,
•wenn wir mit schweren Gepäck unterwegs sind, und den bequemen Einstieg in Busse und Bahnen mit Niederflurtechnik und Einstiegshilfen nutzen können,
•oder wenn wir älter werden und die Knöpfe auf der Fernbedienung groß genug sind, um sie auch mit etwas zittrigen Händen gut gebrauchen zu können.
Landesbeauftragte und Landesbeirat
Eine zentrale Bedeutung bei der Umsetzung des Landesgesetzes hat die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen, Ellen Kubica, die in ihrer Arbeit vom Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen unterstützt wird.