Mobilität
Die barrierefreie Nutzung von Bussen und Bahnen oder die Verfügbarkeit eines Kraftfahrzeugs ist für behinderte Menschen von besonderer Bedeutung für die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. In einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz stellt dies eine besondere Herausforderung dar.
Das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes und das Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen (2020 überführt in das Landesinklusionsgesetz) haben die Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen behinderter Menschen gestärkt.
Im Bereich des ÖPNV hat sich mittlerweile die Niederflurtechnik weitgehend durchgesetzt. Meistens werden Niederflurbusse und -Straßenbahnen mit fahrzeuggebundenen Einstiegshilfen (in der Regel Klapprampen) ergänzt, was einen problemlosen Einstieg auch bei schwierigen Haltestellensituationen zulässt. Viele Verkehrsunternehmen achten mittlerweile auf akustische und optische Ansagen für sinnesbehinderte Fahrgäste. Nähere Informationen zur spezifischen Situation vor Ort sind bei den Verkehrsverbünden zu erfahren. Eine Linkliste der Verkehrsverbünde finden Sie hier.
Ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Barrierefreiheit im ÖPNV sind Nahverkehrspläne. In den Nahverkehrsplänen sind Vorgaben zur Barrierefreiheit von Bussen und Straßenbahnen aufzunehmen und mit den kommunalen Behindertenbeiräten und -beauftragten oder den Verbänden behinderter Menschen abzustimmen.
Auch bei den Bahnen (zum Beispiel bei den Doppelstockwagen oder den neuen Fahrzeugen der S-Bahn Rhein-Neckar) werden verstärkt neue, barrierefreie Fahrzeuge mit fahrzeuggebundene Einstiegshilfen eingesetzt. Grundsätzlich stehen an den größeren Bahnhöfen Einstiegshilfen auf den Bahnsteigen bereit. Für den Bereich des Schienenpersonennahverkehrs hat der Zweckverband Süd Informationen zur Barrierefreiheit von Bahnstationen und Zügen allgemein und zu barrierefreien Bahnstationen zusammengestellt.
Weitere Informationen zum barrierefreien Reisen mit der Deutschen Bahn und zur Mobilitätsservicezentrale erhalten Sie unter www.bahn.de/handicap.
Im Programm der Deutschen Bahn AG sind die Schritte zur weiteren Verwirklichung der Barrierefreiheit enthalten.
Im Sozialportal finden Sie die kommunalen Behindertenbeiräte und -beauftragen.