„Klar ist: Ein existenzsichernder Mindestlohn ist ein Gebot der Gerechtigkeit und ein Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilität und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sozialer Zusammenhalt kann nur gelingen, wenn Menschen von ihrer Arbeit gut leben können und Respekt und Anerkennung für ihre Leistung erhalten.“
Schall betonte zudem die Bedeutung von Tarifbindung und Tarifverträgen: „Der gesetzliche Mindestlohn ist eine verbindliche Lohnuntergrenze und ein wichtiger Schutz für faire Arbeit. Doch das Rückgrat fairer Arbeitsbedingungen sind Tarifverträge. Es bleibt daher eine gemeinsame Aufgabe von Sozialpartnern und Politik, die Tarifbindung zu stärken.“
Hintergrund
In ihrer Sitzung vom 27. Juni 2025 hat die Mindestlohnkommission eine stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 und 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 empfohlen. Nachdem das Bundesarbeitsministerium diese per Verordnung rechtskräftig geregelt hat, steigt der Mindestlohn 2026 zunächst um 8,42 Prozent und im Folgejahr um weitere 5,04 Prozent. Das entspricht der größten sozialpartnerschaftlich beschlossenen Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns.